#GivingTuesdayDE
03. Dezember 2024
„Geben kann so einfach sein“ ist der Slogan des "Giving Tuesday", dem Aktionstag, der immer am ersten Dienstag nach "Thanksgiving" – in 2024 ist es der 03. Dezember - soziales Engagement feiert und Menschen auf der ganzen Welt dafür begeistern soll, sich finanziell bei gemeinnützigen Organisationen und Stiftungen zu engagieren.
Nach dem Start der Bewegung in den USA ist der Giving Tuesday mittlerweile auf der ganzen Welt zu Hause und setzt einen Gegenpol zu dem grenzenlosen Konsum in der Weihnachtszeit. Nun ist er auch bei uns in Mecklenburg angekommen und deshalb möchten wir diesen Tag als Beginn unserer WeihnachtsSpendenAktion anwenden.
Gemeinsam mehr erreichen
Unter dem Motto „Gemeinsam mehr erreichen“ möchten wir sehr gern mit Ihnen gemeinsam unsere erste Stiftungsmillion unserer Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG schaffen.
2005 startete die Stiftung mit einem Grundstock von 100.000 € - zum Jahresende 2023 ist dieser auf ein Stiftungsvermögen von 896.724,71 € angewachsen. Das Vermögen ist werterhaltend anzulegen und erbringt jährlich Erträge, aus denen der Stiftungszweck verfolgt wird.
Wie könnte nun Ihre Zustiftung helfen? Ihre finanziellen Unterstützungen werden dazu beitragen, dass das Stiftungsvermögen in kürzerer Zeit auf 1 Million Euro ansteigen wird. So setzen wir gemeinsam ein wirksames Zeichen in Mecklenburg und stiften Perspektiven für unsere nächsten Generationen. Zusammen sichern wir dauerhaft noch mehr Projekte in Kindergärten, Schuleinrichtungen, Sportvereinen, Kulturhäusern oder für mehrgenerationsübergreifende Ideen, die nachhaltig wirken.
Unterstützung
#GemeinsamStark für Mecklenburg
Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG
IBAN: DE84140613080004065379
BIC: GENODEF1GUE
Verwendungszweck 1: "Zustiftung"
Verwendungszweck 2: Name und Postadresse
Gut zu wissen - Eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt senden wir Ihnen ab einer Zahlung von 101 Euro zu. Bitte stellen Sie uns dafür Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Postadresse zur Verfügung. Bei Zustiftungen bis zu 100 Euro reichen Sie bitte den vereinfachten Zuwendungsnachweis in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug bei Ihrem Finanzamt ein.
Bei unserer Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG als gemeinnützige Einrichtung können Sie sich in jedem Fall darauf verlassen, dass Ihre Zustiftung sorgfältig und gewissenhaft in Ihrem Sinne dem ewigen Kapital der Stiftung zufließt. Wir halten Sie gern online auf dem Laufenden!