Wie kann ich die Arbeit der Stiftung unterstützen?
Sie möchten Ihr Geschäftsjubiläum, Ihren runden Geburtstag oder eine besondere Verkaufsaktion zu Gunsten unserer Stiftung nutzen?
Sie können Gutes tun und Ihre Spendenzahlung auch zweckgebunden vornehmen, sofern unsere Satzung den Verwendungszweck zulässt.
Sprechen Sie uns einfach an - möglichst frühzeitig im Rahmen Ihrer Vorbereitungen - wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk sehr gern!
Wer der Stiftung mindestens 500 Euro zustiftet, wird Mitglied der Stifterversammlung für die nächsten 10 Jahre.
Auch in einem Testament kann unsere Bürgerstiftung im Wege einer Nachlassregelung bedacht werden.
Eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt senden wir Ihnen ab einer Zahlung von 10 Euro zu.
Bitte stellen Sie uns dafür Ihren vollständigen Namen sowie Ihre Postadresse zur Verfügung.
Zustiftung
Eine Zustiftung erhöht das Kapital der Bürgerstiftung und gibt ihr damit die Möglichkeit, mit den Zinsen des angesammelten Kapitals dauerhaft Projekte in unserer Region zu fördern. Das Vermögen der Stiftung bleibt unangetastet. Wer der Stiftung mindestens 500 Euro zustiftet, wird Mitglied der Stifterversammlung für die nächsten 10 Jahre.
Spende
Eine Spende wird zeitnah für das Satzungsziel verwendet. Spenden fließen nicht in das Stiftungskapital. Sie können im Rahmen Ihrer Spendenzahlung den genauen Verwendungszweck vorgeben, sofern unsere Satzung den Verwendungszweck zulässt.
Ehrenamt
Ehrenamtliche Mitarbeit in der Beratung der Stiftung hilft bei der Projektfindung oder auch bei einer möglichen Projektbetreuung. Ihre Ideen sind gefragt.
Spenden- und Stiftungskonto
Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG
IBAN: DE84140613080004065379
BIC: GENODEF1GUE
Verwendungszweck 1: "Zustiftung" oder "Spende"
Verwendungszweck 2: Name und Postadresse