Zuwendungen und Anträge

Sie sind ein gemeinnützig, anerkannter Verein und arbeiten in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder der kreisfreien Städte Schwerin oder Rostock? Bitte beschreiben Sie in Ihrem Antrag Ihr Projekt möglichst anschaulich. Wir bitten um Beachtung: laufende Kosten und/oder Honorare sind nicht förderfähig! Ohne gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!

Regelförderung "Hilfe zur Selbsthilfe"

Ganzjährig
ca. 30.000 Euro
Sie haben ein tolles Projekt aber noch keine Idee der Finanzierung? Wann, wenn nicht jetzt, könnte unsere Stiftung Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen! Gemeinsam mit Ihnen realisieren wir gern nach unserem genossenschaftlichen Leitsatz regionale gemeinnützige Projekte.
 

STARTUP 1000


Ganzjährig
26x 1.000 Euro p. a.
Sie verfolgen eine Projektidee ganz gezielt rund um das Thema "Jugend und Bildung"? Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG schüttet zweimal im Jahr dafür die glatten Fördersummen von 1.000 Euro aus.

StiftungsPreis


1. Halbjahr
5x 3.000 Euro p. a.

Gemeinsam mehr erreichen – auf keine andere Stiftungsform trifft dies so zu wie auf die Bürgerstiftungen. Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger, und das vor Ort in ihrer Region. Welches Projekt treibt Sie um?

Erhard-Bräunig-Preis


2. Halbjahr
1 x 5.000 Euro p. a.
„Mensch, da müssen wir etwas machen!“: Mit diesen typischen Worten rief Erhard Bräunig (1945-2015) die Bürger in seiner Umgebung immer wieder zum Handeln auf. Sein bürgerschaftliches Engagement für die Menschen im Nordwesten Mecklenburgs war beispielhaft.