Termine
Bitte achten Sie bei Ihren Antragstellungen immer auf unsere Bewerbungsfristen! Bewerbungsende für Anträge Regelförderung "Hilfe zur Selbsthilfe" und STARTUP1000
- 1. Halbjahr: 10. April 2026
- 2. Halbjahr: 16. Oktober 2026
Des weiteren bitten wir die Bewerbungsfristen der Preis-Vergaben zu beachten:
- StiftungsPreis: 10. April 2026
Es gilt der Poststempel.
Die Kuratoriumssitzung mit Entscheidung der Mittelvergabe des 1. Halbjahr findet am 21.05.2026 statt und des 2. Halbjahres am 19.11.2026. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektplanung.
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Regelförderung "Hilfe zur Selbsthilfe"
Ausschüttung halbjährlich
Insgesamt ca. 30.000 Euro p. a. (max. 2.000 Euro pro Projekt)
Sie haben ein tolles Projekt aber noch keine Idee der Finanzierung? Wann, wenn nicht jetzt, könnte unsere Stiftung Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen! Gemeinsam mit Ihnen realisieren wir gern nach unserem genossenschaftlichen Leitsatz regionale gemeinnützige Projekte.
STARTUP 1000
Ausschüttung halbjährlich
Insgesamt maximal 26 x 1.000 Euro p. a.
Sie verfolgen eine Projektidee ganz gezielt rund um das Thema "Jugend und Bildung"? Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG schüttet zweimal im Jahr dafür die glatten Fördersummen von 1.000 Euro aus.
StiftungsPreis
1. Halbjahr
5 x 3.000 Euro p. a.
Gemeinsam mehr erreichen – auf keine andere Stiftungsform trifft dies so zu wie auf die Bürgerstiftungen. Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger, und das vor Ort in ihrer Region. Welches Projekt treibt Sie um?
Förderrichtlinien
Achtung
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen einer Förderung durch die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG. Kosten und/oder Honorare sind nicht förderfähig! Ohne gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!
Satzung
4. Satzungsänderung
Die Stiftung ist eine Initiative der VR Bank Mecklenburg eG und ihrer Mitglieder. Auf Grund der regionalen Verbundenheit in ihrem Geschäftsgebiet sieht es die VR Bank Mecklenburg eG als Selbstverpflichtung an, ihre Mitglieder zu fördern und darüber hinaus die Entwicklung der Region zu unterstützen.
Jahresbericht
2025
Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG berichtet über Projekte, Aktivitäten und Finanzen im vergangenen Geschäftsjahr.
FörderRichtlinien und Datenschutzinformation
Informationen für Antragsteller
Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Stiftung zuordnen lassen.