Termine

Bitte achten Sie bei Ihren Antragstellungen immer auf unsere Bewerbungsfristen! Bewerbungsende für Anträge Regelförderung "Hilfe zur Selbsthilfe" und STARTUP1000

  • 1. Halbjahr: 10. Mai 2024
  • 2. Halbjahr: 10. Oktober 2024


Desweiteren bitten wir die Bewerbungsfristen der Preis-Vergaben zu beachten:

  • StiftungsPreis: 10. Mai 2024
  • Erhard-Bräunig-Preis: 27. September 2024


Es gilt der Poststempel.

Die Kuratoriumssitzung mit Entscheidung der Mittelvergabe des 2. Halbjahr findet am 28.11.2024 statt. Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Projektplanung.

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Regelförderung "Hilfe zur Selbsthilfe"

Ausschüttung halbjährlich
Insgesamt ca. 30.000 Euro p. a. (max. 2.000 Euro pro Projekt)
Sie haben ein tolles Projekt aber noch keine Idee der Finanzierung? Wann, wenn nicht jetzt, könnte unsere Stiftung Sie in Ihrem Vorhaben unterstützen! Gemeinsam mit Ihnen realisieren wir gern nach unserem genossenschaftlichen Leitsatz regionale gemeinnützige Projekte.

STARTUP 1000

Ausschüttung halbjährlich
Insgesamt maximal 26 x 1.000 Euro p. a.
Sie verfolgen eine Projektidee ganz gezielt rund um das Thema "Jugend und Bildung"? Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG schüttet zweimal im Jahr dafür die glatten Fördersummen von 1.000 Euro aus.

StiftungsPreis

1. Halbjahr
5 x 3.000 Euro p. a.
Gemeinsam mehr erreichen – auf keine andere Stiftungsform trifft dies so zu wie auf die Bürgerstiftungen. Bürgerstiftungen sind Stiftungen von Bürgern für Bürger, und das vor Ort in ihrer Region. Welches Projekt treibt Sie um?

Erhard-Bräunig-Preis für bürgerschaftliches Engagement

2. Halbjahr
1 x 5.000 Euro p. a.
Erhard-Bräunig zu Ehren lobt die Stiftung diesen Preis für vorbildliches, bürgerschaftliches Engagement einer Person oder mehrerer Personen oder eines Vereins aus. Gesucht werden Menschen, die in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder in der Landeshauptstadt Schwerin ihre Geschicke selbst in die Hand nehmen und Initiative entwickeln. Die Nominierung erfolgt durch einen Vorschlag. Der Preis wird nicht durch das Stiftungskuratorium vergeben sondern durch eine eigens dafür einberufene Jury festgelegt.
Für die Nominierung gilt der Poststempel.

Förderrichtlinien

Achtung
Bitte beachten Sie die Voraussetzungen einer Förderung durch die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG. Laufende Kosten und/oder Honorare sind nicht förderfähig! Ohne gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!

Satzung

4. Satzungsänderung 
Die Stiftung ist eine Initiative der VR Bank Mecklenburg eG und ihrer Mitglieder. Auf Grund der regionalen Verbundenheit in ihrem Geschäftsgebiet sieht es die VR Bank Mecklenburg eG als Selbstverpflichtung an, ihre Mitglieder zu fördern und darüber hinaus die Entwicklung der Region zu unterstützen.

Jahresbericht

2023
Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG berichtet über Projekte, Aktivitäten und Finanzen im vergangenen Geschäftsjahr. 


 

FörderRichtlinien und Datenschutzinformation

Informationen für Antragsteller

Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG fördert Projekte von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den Satzungszielen der Stiftung zuordnen lassen.