Regelförderung

 

Zweimal jährlich tagt das Kuratorium, um dann einige Tage später die halbjährlichen Zuwendungen für soziale, kulturelle oder sportliche Zwecke zu vergeben. Bitte achten Sie bei Ihren Antragstellungen auf unsere Bewerbungsfristen! Sie sind ein gemeinnützig, anerkannter Verein und arbeiten in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder oder der kreisfreien Städte Schwerin oder Rostock? Beschreiben Sie Ihr Projekt oder Vorhaben möglichst anschaulich.

Achtung: laufende Kosten und/oder Honorare sind nicht förderfähig! 
Ohne gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden!

Bewerbung

 Bewerbungen richten Sie bitte an folgende Anschrift: 

 Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG

Stichwort “Regelförderung”
Buchbinderstraße 19
18055 Rostock
[email protected]

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