Ehrenamtliche Gremien

Das Kuratorium ist das Aufsichtsorgan der Stiftung. Derzeit begleiten 11 Mitglieder aus dem Wirkungskreis der Stiftung (Geschäftsgebiet der VR Bank Mecklenburg eG) dieses Ehrenamt. Die Kuratorinnen und Kuratoren überwachen und beraten den Stiftungsvorstand. Das Kuratorium entscheidet halbjährlich über die Verwendung der Stiftungsmittel.  Die Abstimmungsrunden über die Anträge an die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG erfolgen in hybrider Meetingform.

Stiftungsorgane

Stiftungsvorstand
Die Stiftung wird vom Vorstand verwaltet.

  • Jan-Arne Hoffmann (Vorsitzender)
  • Marco Seidel (Vorstandsmitglied)
  • Susanne Peters-Meyer (Vorstandsmitglied)

Stiftungskuratorium
Mitglieder des Kuratoriums.

  • Bernd Homp (Vorsitzender)
  • Andreas Manthey (Stellv. Vorsitzender)
  • Thomas Böhm
  • Joachim Brenncke
  • Dr. Hanna Brüsehaber-Kreutzfeldt
  • Jürgen Ditz
  • Daisy Herbst
  • Erich-Alexander Hinz
  • Sven Schiffner
  • Silke Schulz
  • Silke Werner

Stifterversammlung
Mitglied der Stifterversammlung wird, wer der Stiftung mindestens 500 Euro zugestiftet hat. Die Mitgliedschaft beträgt 10 Jahre. Die Stifterversammlung ist ein beratendes Gremium. In der Stifterversammlung werden die Teilnehmer über die Stiftungsarbeit informiert. Mitglieder der Stifterversammlung können Anregungen zu Förderschwerpunkten und zu förderungswürdigen Vorhaben geben sowie Fragen der Einwerbung weiterer Zuwendungen und Fragen der Mittelverwendung und der Öffentlichkeitsarbeit stellen.

 

Wie kann ich die Arbeit der Stiftung unterstützen?

Sie können jederzeit Spenden oder Zustiftungen leisten. Gelegenheiten gibt es dafür viele: Geburtstage oder Firmenjubiläen eignen sich besonders gut, um Gutes zu Gunsten der Bürgerstiftung zu leisten. Mitglied der Stifterversammlung wird, wer der Stiftung mindestens 500 Euro zustiftet. Ab einer Zahlung von 10 Euro erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt zugesandt.